was ist die KONU?

           wie funktioniert die KONU?

Anlass:
Seit 1993 wurde im Niedersächsischen Naturschutzgesetz die Beteiligung anerkannter Naturschutzverbände stark ausgeweitet. Damit ging von den Behörden eine Papierflut auf die verschiedenen Verbände ein, in denen getrennt, aber parallel die Eingänge bezüglich Naturschutzbelange bearbeitet wurden. Zur Vermeidung von Verwaltungsaufwand und Doppelarbeit für die Verbände sowie zur Stärkung des Naturschutzes gründete sich im November 1994 die KONU.

Ziele:
Die KONU ist kein Dachverband. Ausdrücklich bewahren die einzelnen Verbände ihre Identität und Selbständigkeit, indem die eigentliche Verbandsarbeit von der KONU unberührt bleibt. Das Zweckbündnis KONU hat ausschließlich die Aufgabe, die gesetzliche Verbandsbeteiligung im Landkreis Gifhorn zu bündeln. Neben den Stellungnahmen gemäß § 38 NAGBNatSchG bei Eingriffen in Natur und Landschaft wird die KONU von vielen Gemeinden freiwillig im Rahmen der Bauleitplanung beteiligt. Weiter wird die KONU von der Kreisverwaltung bei der Ausarbeitung von naturschutzrelevanten Konzepten, z.B. Klima, Neozoen, einbezogen/ angehört.

Beteiligte:
Zur KONU gehören (alphabetisch) die Aktion Fischotterschutz - der Anglerverband Niedersachsen – die Landesjägerschaft Niedersachsen – Naturschutzbund Deutschland – Naturfreunde Deutschlands - Naturschutzverband Niedersachsen – Schutzgemeinschaft Deutscher Wald.
Jeder dieser Verbände sendet einen ehrenamtlichen Mitarbeiter an die KONU. Daneben gibt es eine in Teilzeit beschäftigte Fachkraft/ Geschäftsführerin, die aus Verbandsbeiträgen und einem Landkreiszuschuss finanziert wird.  Weiter bilden die Vorsitzenden von je zwei der Verbände den Geschäftsführenden Vorstand. Dieser rotiert im Zweijahresrhythmus.
Das zentrale Element der KONU ist der so genannte „Fachausschuss“, in dem die Verbandsvertreter, die Fachkraft/Geschäftsführerin, der Geschäftsführende Vorstand sowie als Gäste die Naturschutzbeauftragen des Landkreises zusammenkommen. 

Arbeitsweise:
Die Behörden senden Antragsunterlagen an die Fachkraft/ Geschäftsführerin der KONU, die diese sorgfältig durcharbeitet und zusätzlich mit einer Ortsbesichtigung prüft. Die wesentlichen Kennzahlen und Merkmale der Eingänge sendet sie in einer Kurzfassung an die Fachausschussmitglieder zur Durchsicht. Besprochen werden die einzelnen Anträge schließlich in dem - ca. alle sechs Wochen - einberufenen Fachausschuss. Dort bringt jedes Mitglied sein persönliches Fachwissen und Ortskenntnisse mit ein. Am Ende wird eine gemeinsame Stellungnahme beschlossen. Sollte sich ein Verband einmal nicht anschließen können, was sehr selten vorkommt, bleibt für diesen Möglichkeit, sich zu enthalten und ggf. eine eigene Stellungnahme zu formulieren. 
Während der Diskussionen im Fachausschuss lernen die verschiedenen Disziplinen in erheblichem Maße voneinander und gleichzeitig erhöht sich das Verständnis zwischen den Verbänden enorm.
Selbstreden besteht jederzeit der telefonische, digitale oder auch persönliche Kontakt, um mit der Fachkraft/ Geschäftsführerin Fragen, Anregungen oder direkte Einsicht in die Unterlagen abzustimmen.

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